Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung dieser AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten nur für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Decadis AG, Koblenz (nachfolgend „Decadis “). AGB des Kunden gelten nicht.
Decadis bietet ihre Leistungen dabei ausschließlich gegenüber Kunden an, die als Unternehmer im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde“). Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Datenschutzrechtliche Regelungen werden in den unter der Adresse https://www.decadis.de/datenschutz wiedergegeben.
2. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der zu liefernden Produkte informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen ggfs. nach Anpassung und Programmierung entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss beraten zu lassen.
Der Auftraggeber ist zur kostenfreien Mitwirkung verpflichtet. Der Auftraggeber wird die zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig ohne Aufforderung zur Verfügung stellen.
3. Zurückbehaltungsrechte & Aufrechnung
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht innerhalb von vier Wochen nach Geltendmachung bestritten wird.
4. Höhere Gewalt
Wird Decadis an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die er trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B.:
- Betriebsstörungen
- Systemstörung
- behördliche Eingriffe
- Energieversorgungs- und Telekommunikationsschwierigkeiten
- Streik oder Aussperrung
- Pandemie
sei es, dass diese Umstände im Bereich der Decadis, sei es, dass sie im Bereich seiner Lieferanten eintreten, verlängern sich, wenn die Lieferung, Leistung oder Mängelbeseitigung nicht unmöglich wird, etwaige Fristen in angemessenem Umfang. Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung, Leistung oder Mängelbeseitigung unmöglich, so wird Decadis von seinen Leistungsverpflichtungen befreit. Der Auftraggeber muss in diesem Umfang keine Gegenleistungen erbringen.
5. Haftung
Decadis haftet bei von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet Decadis gleich aus welchem Rechtsgrund nur, soweit ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Decadis.
6. Schlussbestimmungen
Decadis ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
Dieser Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der entsprechenden deutschen Umsetzungsbestimmungen. Erfüllungsort ist der Sitz von Decadis. Der vorliegende Vertrag ersetzt alle bestehenden Vereinbarungen der Parteien über die vertragsgegenständlichen Leistungen und ist alleinige Grundlage für bereits vor Vertragsschluss erbrachte und noch zu erbringende vertragsgegenständliche Leistungen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Decadis. Klagt Decadis, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchsetzbaren so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Es existieren keine mündlichen Nebenabreden. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müssen von den hierzu berechtigten Personen bestätigt werden. Das gleiche gilt für eine Änderung dieser Formklausel. Sollten Abweichungen von diesem Vertrag vereinbart werden, ist die Regelung dieses Vertrages, von der abgewichen wird, ausdrücklich in der Vereinbarung zu benennen.
AGB-Fassung vom 24.06.2021